Kasse für Hobbywerkstatt — BSI-zertifizierte Cloud-TSE, GoBD-konform
Der Kunde hat drei Stunden geschraubt, ein geliehenes Werkzeug zurückgegeben und eine Dose Bremsenreiniger gekauft. Jetzt will er bezahlen, bar oder mit Karte. Ein Beleg muss raus, die TSE-Signatur muss laufen, das Programmierprotokoll lückenlos bleiben und der DSFinV-K-Export für die nächste Prüfung griffbereit liegen. Am Tresen wartet schon der nächste Kunde.
Eine Kasse für die Mietwerkstatt muss genau diese Situation in einem Ablauf abbilden.
Eine Kasse für Hobbywerkstatt muss vier Anforderungen gleichzeitig erfüllen: TSE nach §146a AO (die zertifizierte Sicherheits-Einrichtung, bei uns eine BSI-zertifizierte Cloud-TSE), GoBD-konforme Datenhaltung (unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar), DSFinV-K-Export (das genormte Datenformat, das die Finanzverwaltung bei einer Kassennachschau verlangt) und die zeitbasierte Hebebühnen-Abrechnung, alles in einem Ablauf. Unser Kassenmodul kostet €20 pro Monat und Werkstatt, TSE inklusive, ohne Hardware-Stick, ohne Einrichtungsgebühr.
Warum es auf eine Mietwerkstatt-spezifische Kasse ankommt
Nach unserer Marktrecherche unter 12 in Deutschland verfügbaren Kassen- und Werkstatt-Systemen (Stand Juni 2026) ist Hobbywerkstatt Manager die einzige uns bekannte Lösung, die alle TSE-relevanten Mietwerkstatt-Anforderungen abbildet, einschließlich der lückenlosen TSE-Verkettung zwischen Mietbeginn und Zahlung.
Was eine Hobbywerkstatt-Kasse können muss
Eine Mietwerkstatt oder Hobbywerkstatt hat einen eigenen Geschäftsablauf: Der Kunde kommt rein, mietet eine Hebebühne, arbeitet einige Stunden am eigenen Auto, leiht zwischendurch Werkzeuge, kauft vielleicht Bremsenreiniger und bezahlt am Ende alles zusammen. Eine klassische Gastro-Kasse oder Einzelhandels-Kasse bildet das nicht ab. Sie brauchen eine Kasse, die:
- Zeitbasierte Positionen kennt (Hebebühne „3h 12min“, nicht ein Artikel „Hebebühne“).
- Mehrere offene Mietvorgänge parallel verwalten kann.
- Werkzeugmieten und Verbrauchsmaterial auf den richtigen Vorgang verbucht.
- Am Ende einen TSE-signierten Beleg erzeugt, der alle Positionen enthält.
- Storno, Rabatt und Freitext-Artikel regelkonform abbildet.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Sie brauchen keine TSE-Hardware, keinen separaten TSE-Dienst und keine zusätzliche Kassensoftware.
Sie buchen das Kassenmodul für €20/Monat dazu, und die Compliance-Funktionen sind ab Tag 1 wirksam.
TSE-Pflicht aus §146a AO
Seit 1. Januar 2020 fordert §146a AO in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), dass jede elektronische Aufzeichnung von Kasseneinnahmen über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) manipulationssicher signiert wird. Die TSE besteht aus drei Komponenten: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Sie muss durch das BSI zertifiziert sein.
Es gibt keine generelle Ausnahme für Mietwerkstätten, Hobbywerkstätten oder Kleinunternehmer. Wer eine elektronische Kasse einsetzt, fällt unter die TSE-Pflicht, auch ohne Umsatzsteuer-Pflicht nach §19 UStG. Ausführlich im Ratgeber TSE-Pflicht für Mietwerkstätten.
Unsere TSE: BSI-zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly
Wir setzen auf die BSI-zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly (zertifiziert bis 2033), im Kassenmodul für €20/Monat enthalten. Der Anbieter ist einer der etablierten Cloud-TSE-Dienstleister im DACH-Raum. Für Ihren Betrieb heißt das:
- Keine Hardware: Kein USB-Stick, keine SD-Karte, kein Akku, kein Versand.
- Keine separate TSE-Rechnung: Die Cloud-TSE-Gebühren sind im €20-Kassenmodul enthalten.
- BSI-zertifiziert bis 2033: Sie müssen sich nicht alle paar Jahre um einen TSE-Wechsel kümmern.
- Automatische Selbstüberwachung: Fällt die TSE aus, hält die Kasse den Beleg in einer Warteschlange und signiert ihn nach.
- Kein einzelner Ausfallpunkt: Auch wenn Ihre Internetverbindung kurz ausfällt, läuft die Kasse weiter und holt Signaturen nach.
Belegtypen, die unsere Kasse erzeugt
Pro Mietvorgang entstehen mehrere TSE-signierte Belege:
- Bestellung-Beleg beim Start der Vermietung. Er markiert den Beginn der zeitbasierten Position auf der TSE.
- Beleg (Zahlung) am Ende, mit allen Positionen, MwSt.-Ausweis, Belegnummer und Signatur.
- Storno-Beleg, wenn ein Vorgang abgebrochen wird, mit dem Grund „Stornierung durch Bediener“.
- Rabatt-Beleg, wenn Sie einen Rabatt im Bezahl-Dialog vergeben.
- Tagesabschluss mit retrograder Tageslosung, Bargeld-Zählhilfe und PDF-Bericht.
GoBD und AO §147 Aufbewahrung
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) fordert unter anderem: Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Unsere Kasse erfüllt diese Anforderungen über drei Mechanismen:
- Programmierprotokoll nach §146a AO: Jede Änderung an Stammdaten (Stundensatz, MwSt.-Satz, Artikel-Preis, Mitarbeiter-Login) wird mit Zeitstempel, Benutzer und Vorher/Nachher-Werten dokumentiert. Die Einträge sind hash-verkettet und werden täglich signiert. Nachträgliches Einfügen, Ändern oder Löschen einzelner Einträge wird dadurch erkennbar.
- Unveränderbare Belege: Einmal signierte Belege lassen sich nicht mehr ändern, sondern nur per Storno rückabwickeln.
- Aufbewahrung nach §147 AO: Belege, Tagesabschlüsse und DSFinV-K-Exporte 8 Jahre (seit 01.01.2025 reduziert durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz), Bücher, Jahresabschlüsse und das Programmierprotokoll als Teil der Verfahrensdokumentation 10 Jahre. Das läuft automatisch, ohne dass Sie Datensicherungen verwalten müssen.
DSFinV-K-Export auf Knopfdruck
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) ist das offizielle Export-Format, das die Finanzverwaltung bei einer Kassennachschau (§146b AO) oder Betriebsprüfung verlangt. Es hält alle Kassendaten in einer standardisierten, maschinenlesbaren Struktur vor, die der Prüfer mit seiner Prüfsoftware direkt einlesen kann.
Im Kassenmodul wählen Sie einen Zeitraum (Tag, Monat, Jahr, individuell) und laden das DSFinV-K-Archiv als TAR-Datei herunter. Erzeugt wird es von der BSI-zertifizierten Cloud-TSE, wir reichen es unverändert an Sie durch. Das Archiv ist sofort übergabefertig, nachbearbeiten müssen Sie nichts. Steht eine Kassennachschau an, haben Sie den Export in weniger als 30 Sekunden bereit.
Belegausgabepflicht (Bonpflicht) integriert
Seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht nach §146a Abs. 2 AO: Bei jedem elektronisch aufgezeichneten Geschäftsvorfall muss dem Kunden ein Beleg ausgegeben werden, entweder als Papierbeleg (Drucker) oder als digitaler Beleg (E-Mail, QR-Code, Download-Link). Drei Punkte werden in der Praxis häufig missverstanden:
- Die Pflicht gilt nicht nur bei Barzahlung, sondern bei jedem über das Kassensystem erfassten Vorgang, auch bei reiner Kartenzahlung.
- Sie müssen den Beleg ausstellen, der Kunde muss ihn nicht annehmen. Ein abgelehnter Papierbeleg darf vernichtet werden, das System darf den Druck aber nicht überspringen.
- Seit der AEAO-Neufassung vom 30.06.2023 (gültig ab 01.01.2024) reicht für die elektronische Belegausgabe die konkludente Zustimmung des Kunden. Ein QR-Code auf einem Display, den der Kunde scannen kann, genügt der Spezifikation; eine E-Mail-Adresse müssen Sie nicht erfassen.
Unsere Kasse unterstützt zwei Wege:
- Druck: Sie drucken den Beleg direkt am Kassenplatz aus.
- Digital per E-Mail: Sie geben die E-Mail-Adresse des Kunden ein, der Beleg wird als PDF versendet.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Wenn der Prüfer für eine Kassennachschau erscheint, ist die Vorbereitung minimal: TSE-Status anzeigen, DSFinV-K-Export
auf Knopfdruck, Programmierprotokoll abrufen. Details zum Ablauf:
Kassennachschau Mietwerkstatt.
Kartenzahlung über SumUp
Bargeld dominiert in vielen Mietwerkstätten noch, die Tendenz ist aber rückläufig. Unsere Kasse integriert das SumUp Solo Kartenterminal direkt in den Bezahl-Dialog: EC-Karte/girocard, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay. Sie verbinden Ihr SumUp-Konto einmalig in den Einstellungen, koppeln das Terminal und wählen im Bezahl-Dialog zwischen „Bezahlt Bar“ und „Bezahlt Karte“. Die Kartenzahlung läuft parallel zur TSE-Signierung, sodass am Ende ein einheitlicher Beleg mit Zahlungsart erzeugt wird.
Praktisch relevant für Werkstätten mit vielen Privatkunden: Seit August 2025 akzeptiert SumUp girocard direkt, ohne Co-Badge. Die klassische deutsche EC-Karte funktioniert damit auch dann, wenn sie kein zusätzliches Maestro- oder V-Pay-Logo trägt.
Storno und Erstattung laufen über dieselbe Anbindung: Die Kasse spricht die SumUp-Schnittstelle an, bucht den Betrag auf die Karte zurück und erzeugt einen Storno-Beleg mit Verweis auf den Original-Beleg.
14 Tage gratis testen, Kassenmodul inklusive
Vollständiges TSE/GoBD/DSFinV-K-Paket im Test enthalten. Keine Kreditkarte nötig.
Wechselgeldlimit-Warnung
Die Kasse beobachtet außerdem Ihren Kassenbestand. Wenn dieser ein konfigurierbares Limit überschreitet (z. B. 500 € im Bargeldfach), erscheint in der Kopfzeile ein deutlicher Hinweis mit einer Empfehlung, wie viel abzuschöpfen ist. Im Hintergrund läuft eine retrograde Tageslosung: Sie zählen am Tagesende die Münzen und Scheine, die Kasse rechnet Sollbestand und Ist-Wert gegeneinander.
Kassensturzfähig: der Kassensturz mit Zählhilfe
Kassensturzfähig heißt: Soll- und Ist-Bestand Ihrer Kasse lassen sich jederzeit gegeneinander abgleichen. Das ist eine Eigenschaft Ihrer Aufzeichnungen (GoBD Rz. 55), kein vorgeschriebenes tägliches Ritual. Genau daran setzt ein Prüfer bei der Kassennachschau als Erstes an.
Die Kasse führt den Sollbestand laufend mit. Für den Ist-Bestand öffnen Sie den Kassensturz: Die Zählhilfe nimmt Ihre Münzen und Scheine stückelungsweise auf und bildet die Summe selbst. Weicht der Ist- vom Sollbestand ab, wird die Differenz als eigener Vorgang gebucht und dokumentiert, mit Zeitpunkt und Bediener, statt stillschweigend überschrieben zu werden. Wer den Kassensturz durchführen darf, steuern Sie über die Mitarbeiter-Berechtigungen.
Ein Zählprotokoll auf Papier ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben (BFH X B 41/16), erleichtert aber den Nachweis. In der digitalen Kasse bleibt der gezählte Bestand ohnehin mit Stückelung, Zeitpunkt und Bediener gespeichert.
Kassenbuchpflicht: was sie wirklich verlangt
Der Kassenbericht stellt alle Bar- und Kartenbewegungen eines Zeitraums chronologisch dar, mit Anfangs- und Endbestand, Beleg-Bezug und Zahlungsart, als PDF für Ihre Buchhaltung oder Ihren Steuerberater.
Dazu eine Unterscheidung, die in der Praxis regelmäßig verwischt wird: Ein Kassenbuch schulden nur buchführungspflichtige Betriebe (§§140, 141 AO i.V.m. HGB). Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist von der Kassenbuchpflicht ausgenommen (BFH X B 57/05). Einzelaufzeichnung, Belegausgabe und Aufbewahrung gelten davon unberührt weiter. Ob der Kassenbericht in Ihrem Fall die Buchführungsanforderungen abdeckt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Buchhaltungsexport: DATEV, Lexware, Agenda
Aus einem PDF-Bericht muss Ihr Steuerberater jede Buchung abtippen. Deshalb exportiert das Kassenmodul die Kassendaten zusätzlich als DATEV-Buchungsstapel im offiziellen EXTF-Format sowie für Lexware und Agenda; ein CSV-Export deckt weitere Buchhaltungsprogramme ab. Die Datei wird direkt importiert, ohne manuelle Nacherfassung. Der Buchungsstapel wird mit gesetzter Festschreibung übergeben — passend zur GoBD-Unveränderbarkeit der Kassendaten.
Die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind als Vorlage hinterlegt und pro Konto anpassbar. Umsätze werden nach Steuersatz getrennt auf die Erlöskonten gebucht, Bar- und Kartenzahlungen laufen auf die passenden Gegenkonten, und Privateinlagen, Privatentnahmen und Kassendifferenzen erhalten eigene Buchungskategorien. Beraternummer und Mandantennummer hinterlegen Sie einmalig in den Einstellungen; exportiert werden nur Tage mit abgeschlossener Kasse.
Häufige Fragen
Warum reicht eine normale Kassen-App nicht für eine Hobbywerkstatt?
Eine normale Kassen-App rechnet Einzelartikel ab (Bier, Eintritt, Sandwich). Eine Hobbywerkstatt-Kasse muss zusätzlich eine zeitbasierte Vermietung der Hebebühne abrechnen, optionale Werkzeugmieten dazurechnen, Mehrfach-Mietvorgänge parallel laufen lassen und am Ende einen TSE-signierten Beleg mit allen Positionen erzeugen. Eine generische Kassen-App bildet das nicht ab.
Was kostet die digitale Kasse?
€20 pro Monat und Werkstatt. Darin ist die BSI-zertifizierte Cloud-TSE bereits enthalten: keine separaten TSE-Gebühren, keine TSE-Hardware, kein jährlicher Wechsel. DSFinV-K-Export und GoBD-Konformität sind ebenfalls inklusive. Detail unter Preise.
Muss ich für die TSE Hardware kaufen?
Nein. Wir nutzen die BSI-zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly (zertifiziert bis 2033), im Kassenmodul für 20 €/Monat enthalten. Sie buchen das Kassenmodul, die TSE wird automatisch im Hintergrund bereitgestellt. Stick, Akku und Ablaufdatum-Pflege entfallen.
Was passiert, wenn der Prüfer für eine Kassennachschau kommt?
Sie öffnen den DSFinV-K-Export im Kassenmodul, wählen den Zeitraum, klicken auf Export. Sie erhalten eine TAR-Datei im offiziellen DSFinV-K-Format der Finanzverwaltung, die Sie dem Prüfer übergeben können. Das Programmierprotokoll nach §146a AO (Stammdaten-Änderungen, TSE-Status, Tarifwechsel) führt die Software getrennt: Sie exportieren es mit einem eigenen Klick, sodass der Prüfer beides bekommt.
Ist die Kasse kassensturzfähig?
Ja. Soll- und Ist-Bestand lassen sich jederzeit abgleichen: Die Kasse führt den Sollbestand laufend mit, und die Kassensturz-Funktion mit Zählhilfe nimmt Ihre gezählten Münzen und Scheine stückelungsweise auf. Eine Abweichung wird als Differenz dokumentiert und mit Zeitpunkt und Bediener festgehalten statt stillschweigend überschrieben. Kassensturzfähigkeit ist eine Eigenschaft der Aufzeichnungen (GoBD Rz. 55), kein vorgeschriebenes tägliches Ritual. Ein Zählprotokoll verlangt das Gesetz nicht (BFH X B 41/16), es erleichtert aber den Nachweis.
Erfüllt der Kassenbericht meine Kassenbuchpflicht?
Das kommt darauf an, ob Sie überhaupt kassenbuchpflichtig sind. Ein Kassenbuch schulden nur buchführungspflichtige Betriebe (§§140, 141 AO, HGB). Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, muss kein Kassenbuch führen (BFH X B 57/05). Die Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten trotzdem. Unser Kassenbericht stellt alle Bar- und Kartenbewegungen chronologisch mit Anfangs- und Endbestand dar und ist als PDF exportierbar. Ob es in Ihrem Fall die Buchführungsanforderungen abdeckt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich die Kassendaten an meinen Steuerberater übergeben?
Ja. Das Kassenmodul erzeugt einen DATEV-Buchungsstapel im offiziellen EXTF-Format sowie Exporte für Lexware, Agenda und als CSV für weitere Buchhaltungsprogramme. Die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind vorbereitet, Umsätze werden nach Steuersatz getrennt gebucht, Beraternummer und Mandantennummer hinterlegen Sie einmalig. Ihr Steuerberater importiert die Datei direkt, ohne Abtippen.
Kann ich Kartenzahlung anbieten?
Ja, über SumUp. Sie verbinden Ihr SumUp-Konto im Einstellungs-Bereich, koppeln ein SumUp Solo Kartenterminal und können im Bezahl-Dialog direkt auf Karte umstellen: EC-Karte/girocard, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay. Seit August 2025 akzeptiert SumUp girocard direkt, ohne Co-Badge. Die Kartenzahlung läuft parallel zur TSE-Signierung, sodass am Ende ein einheitlicher Beleg mit Zahlungsart erzeugt wird.
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